Bei der heutigen intensiven Nutzung von Grundflächen, Gebäuden und Anlagen kommt es im Brandfall zu einer gefährlichen Situation, ber der Leib und Leben von Menschen und Tieren in Gefahr sind.
Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber Vorschriften erlassen, die bei der Erstellung von baulichen Einrichtungen im Hochbau planerisch zu berücksichtigen sind.
Grundlage für Deutschland ist die Musterbauordnung (MBO), die in den Landesbauordnungen ergänzt wird hinsichtlich Durchführung, Ausführung sowie Richtlinien und Rechtsverordnungen.
Die grundsätzliche Aussage ist einheitlich (MBO §17): Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass: der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und weiter im Brandfall: Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.