Wasserhaushaltsgesetz
Das Wasserhaushaltsgesetz ist wichtiger Bestandteil des deutschen Wasserrechts und ein Gesetz in der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Im Wasserhaushaltsgetz, kurz WHG, finden sich Bestimmungen zum Schutz und zur Nutzung von Gewässern, z. B. Binnenseen, Flüsse und die Küsten, und dem Grundwasser. Außerdem gehören dazu Vorschriften zum Ausbau bestehender Gewässer, die Wasserwirtschaft und den Hochwasserschutz.
Sinn und Zweck
Im WHG stehen also der Schutz und der maßvolle und nachhaltige Umgang mit Wasser als wertvollem Gut im Vordergrund. Daher umfasst das Gesetz Bestimmungen zum Umgang mit den Wasserressourcen und die strategische Ausrichtung der Wasserwirtschaft. Das WHG regelt also z. B. auch, wer welche Gewässerbereiche wie nutzen darf. Dabei spielt Wasser als Lebensraum, aber auch als Nahrungsmittel, Trinkwasser und Brauchwasser eine zentrale Rolle. Ein Ziel ist dabei also der Schutz der Flora und Fauna in den Gewässern, aber auch die Gewährleistung der Unbedenklichkeit des Grundwassers etwa als Trinkwasser. Außerdem sollen Siedlungen, Industrieanlagen etc. und Menschen vor möglichen Hochwassern geschützt werden.
Wichtige Bestimmungen
Das Wasserhaushaltsgesetz beinhaltet zwar wesentliche Vorgaben zur Nutzung und zum Schutz der Gewässer in Deutschland, schließt jedoch Regelungen etwa zu Schifffahrt eindeutig aus. Das heißt: hierbei geht es um die Entnahme und Nutzung des Wassers, z. B. zur Erholung, in der Freizeit, in Gewerbe und Industrie oder der Energiegewinnung, dem Fördern des Grundwassers und die Einleitung der verschiedensten Stoffe ins Grundwasser, der Gewässerausbau, der Hochwasserschutz und die Absenkung oder Anhebung von Oberflächengewässern.
Schutzgebiete
Die Behörden, die für den Gewässerschutz in den einzelnen Bundesländern zuständig sind, können Gebiete auch zum Wasserschutzgebiet oder als Heilquellenschutzgebiet erklären. Damit sollen diese Gebiete besonders geschützt werden und z. B. die Nutzung als Heilquelle auch künftig gewährleistet sein. In diesen Wasserschutzgebieten können etwa bestimmte Handlungen untersagt werden oder nur eingeschränkt erlaubt sein. Eventuelle Eigentümer oder zur Nutzung Berechtigte müssen entsprechende Maßnahmen in der Regel hinnehmen.
Besondere Regelungen
Für Handwerksbetriebe wie etwa im Bereich Sanitär und Heizung gelten besondere Regelungen. So dürfen etwa nur Fachbetriebe nach dem WHG z. B. Arbeiten wie Instandhaltung, Einbau, Reparaturen oder Reinigungsarbeiten von Heizöltanks durchführen, da hier etwa wassergefährdende Stoffe ins Grundwasser gelangen bzw. entsprechend vorgesorgt werden muss, damit keine schädlichen Stoffe ins Wasser gelangen. Demnach müssen die zertifizierten Fachbetriebe über die entsprechenden Geräte und Ausrüstungen sowie das Fachpersonal mit entsprechender Schulung verfügen. Der Betrieb muss zudem die Berechtigung haben, Gütezeichen von anerkannten Überwachungs- und Gütegemeinschaft zu führen oder alternativ mit einer Technischen Überwachungsorganisation zusammenarbeiten. Diese Fachbetriebe müssen zudem alle zwei Jahre überprüft werden und dürfen ihren Arbeitsbereich auf einzelne Fachbereiche beschränken. Die konkreten Regelungen weichen in den einzelnen Bundesländern zwar in leichter Form ab, aber grundsätzlich können die Fachbetriebe die zuständige Behörde über den ordnungsgemäßen Zustand entsprechender Anlagen informieren und diesen bescheinigen.
Die Fachbetriebe bekommen von einer anerkannten Überwachungs- und Gütegemeinschaft das Gütezeichen, oder schließen einen Vertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation. Der Fachbetrieb muss dazu ein Aufnahmeverfahren bestehen, bei dem Personal und Ausrüstung überprüft werden. Die Berechtigung gilt jeweils für zwei Jahre und kann verlängert werden. Ähnliches gilt für Stoffe wie Säuren, Laugen und Gifte, die in der Industrie genutzt werden bzw. entstehen können. Um hier gravierende Schäden für Böden und das Grundwasser zu vermeiden, die etwa durch Unfälle oder illegale Entsorgung entstehen könnten, zu vermeiden, sind hier nur Fachbetriebe zugelassen, um Wartungsarbeiten, Installationen oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.